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Ein Verkehrsunfall, gleichgültig, ob schuldlos oder schuldhafthaft verursacht, ist immer ärgerlich und zeitintensiv. Für den Fall der Fälle möchten wir Ihnen einige Hinweise geben: Legen Sie sich eine Kleinbild-/Einwegkamera zu, um Spuren zu sichern. Bei dem ADAC oder anderen Organisationen/Versicherungsgesellschaften sind sog. Unfallsets erhältlich, die sämtliche notwendigen Formblätter enthalten. Notieren Sie sich Namen, Anschriften des Unfallgegners, insbesondere das Kennzeichen. Auch wenn Sie aufgeregt sind: Suchen Sie Zeugen, Passanten, andere Verkehrsteilnehmer, welche den Unfallhergang beobachtet haben und notieren Sie sich Name und Anschrift Auch wenn es unwahrscheinlich klingt: Falls bei dem Unfall jemand Verletzungen erlitten hat, sollte unbedingt ein Arzt konsultiert werden; eine Pflicht zur Beiziehung eines Arztes spätestens am 4. Tag nach dem Unfall kann sich aus § 7 IV AKB ergeben. Dann ist ebenfalls die entsprechende Krankenversicherung zu informieren, ebenso wie bei einem Arbeits- oder Arbeitswegeunfall die zuständige Berufsgenossenschaft. Lassen Sie trotzdem ein Gutachten mit Bildern erstellen. Viele Sachverständige bieten Kurzgutachten an, welche preiswerter sind. Bei höheren Reparaturkosten muss ohnehin ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden. Der ewige Streit um die Kosten des Mietwagens: Vor Anmietung eines Mietfahrzeuges geben Sie mir bitte Nachricht, um Einzelheiten abzuklären. Bei Anmietung eines Mietwagens sollten Sie sich bei der Mietwagenfirma schriftlich zusichern lassen, dass die von der Mietwagenfirma berechneten Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden, in jedem Fall sollten Sie eine Fahrzeugklasse niedriger anmieten als Ihr eigens Fahrzeug eingestuft ist. Nach einer neuen Gerichtsentscheidung sollt künftig immer 10% in Abzug gebracht werden. Sollten Sie das Fahrzeug selbst reparieren oder günstiger reparieren lassen wollen, so ist ein Nachgutachten eines Sachverständigen notwendig, der die ordnungsgemäße Reparatur gemäß Kostenvoranschlag / Sachverständigengutachten bestätigt, wobei Sie die Kosten für dieses Gutachten zu tragen haben. Eine Mietwagenkostenerstattung oder Nutzungsausfallentschädigung wird nur für die Dauer der Reparatur, deren Dauer in einem Sachverständigengutachten geschätzt ist, gezahlt.
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